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Presseinfo

Altenpflege braucht Menschen!


Alte Menschen, die Hilfe und Unterstützung benötigen, brauchen andere Menschen auf Ihrem Weg, die ihnen helfen, mit Würde ihr Leben zu leben und die ihnen bis zuletzt mit Respekt und Verständnis begegnen. Mit unserer jahrelangen Erfahrung helfen wir Menschen, die diese schöne Aufgabe übernehmen wollen.

Wir sind ein staatlich anerkanntes Fachseminar für Altenpflege. Wir bieten sowohl die dreijährige Ausbildungen zur examinierten Altenpflegerin* an, als auch die einjährige Altenpflegehilfeausbildung. Neben den Ausbildungen in der Altenpflege bieten wir Fortbildungsveranstaltungen an zu allen pflegerelevanten Themen. Aber auch der Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildung wächst stetig an Bedeutung. Aktuelle Maßnahmen im Bereich der beruflichen Qualifizierung sind vor allem die Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI, Wohnbereichsleitung/Pflegedienstleitung, die Basisqualifizierung Pflege und Hauswirtschaft (Pflegehelfer) oder die Ausbildung zur Fachkraft Gerontopsychiatrie.

Altenpflege ist ein anspruchsvoller Beruf und ein Beruf mit Zukunft. Damit unsere Absolventen den vielfältigen Herausforderungen der Praxis souverän begegnen, legen wir Wert auf eine ganzheitliche Ausbildung.


Das bedeutet, dass

der Unterricht handlungsorientiert ausgerichtet ist

wir auf die individuellen Lernvoraussetzungen eingehen

wir die Einzelne fördern und fordern durch regelmäßige Lernreflektion und Lernberatung.

der enge Kontakt zur Praxis für uns eine hohe Bedeutung hat.

Wir betreiben Qualitätsmanagement und sind zertifiziert nach AZAV.
Zur besseren Lesbarkeit der Texte verwenden wir nur die weibliche Form. Männliche Interessenten sind natürlich genauso herzlich willkommen.

Fachkraft Gerontopsychiatrie
Die Weiterbildung vermittelt die für die Arbeit mit gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen erforderlichen pflegerisch-therapeutischen, gerontopsychiatrischen, rechtlichen, psychosozialen sowie kommunikativen Kompetenzen. Die Teilnehmerinnen lernen zeitgemäße Pflege- und Betreuungsmodelle kennen und entwickeln die Fähigkeit Pflegekräfte, Angehörige und externe Dienste anzuleiten und zu beraten. Sie lernen fachgerechte Pflege- und Betreuungsangebote selbständig zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen.

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Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI
Menschen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, haben ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle kostenlose Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Pflegeberater beraten Betroffene und Angehörige und koordinieren die Versorgung. Sie sollen den Hilfebedarf einschätzen und die erforderlichen Hilfeleistungen unterschiedlicher Anbieter im Gesundheitssystem organisieren. Sie wirken als Lotse und Koordinatoren zwischen dem Betroffenen und den unterschiedlichen Leistungserbringern und stellen sicher, dass die Leistungen zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden. Der Pflegeberater analysiert MDK-Gutachten und erstellt auf dieser Basis individuelle Versorgungspläne für die Betroffenen. Die Maßnahme ist geeignet für Altenpflegerinnen, Gesundheits-und Krankenpflegerinnen, Sozialversicherungsfachangestellte oder Menschen mit einem abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit.

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Wohnbereichsleitung stationär/ Pflegedienstleitung ambulant (Modul 1)
Die Weiterbildung soll examinierte Pflegefachkräfte befähigen, die Leitung einer Stations- bzw. Wohneinheit zu übernehmen oder die Leitungsaufgaben eines ambulanten Dienstes wahrzunehmen. Sie entspricht den Qualitätsmaßstäben des § 80 SGB XI und den Rahmenvereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen und den Trägern der Pflegeeinrichtungen.

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Pflegedienstleitung stationär (Modul 2)
Die Weiterbildung befähigt zur Übernahme von Leitungsfunktionen im ambulanten und stationären Altenpflegebereich (Pflegedienstleitung). Die Teilnehmerinnen sollen durch die Weiterbildung die Kompetenzen erlangen, die zur Bewältigung mitarbeiterbezogener, pflegebezogener und betriebsbezogener Aufgaben erforderlich ist. Die für die Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Einstellungen werden während der Weiterbildung vermittelt. Die Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft entspricht den Vorgaben des § 71, Abs. 3, Satz 5 SGB XI.

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Nachqualifizierung Behandlungspflege
Altenpflegefachkräfte, die ihre Ausbildung vor Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Altenpflegeausbildung abgeschlossen haben, müssen sich in Techniken der Behandlungspflege nachqualifizieren, um die Pflegedienstleitung in einem ambulanten Dienst übernehmen zu können (zusätzlich zur Weiterbildung als verantwortliche Pflegefachkraft). Die Weiterbildung ist aber auch geeignet zur Auffrischung von bestimmten Techniken der Behandlungspflege, ohne dass die Leitung eines ambulanten Dienstes angestrebt wird (dann kann das Praktikum im Krankenhaus entfallen!)

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Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 und 2 für sonstige geeignete Kräfte oder Altenpflegehelfer
Der Rahmenvertrag zwischen den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW über ambulante pflegerischen Versorgung sieht vor, dass „sonstige geeignet Kräfte“, Leistungen der Leistungsgruppen 1 und 2 erbringen dürfen, wenn Sie über eine 2 jährige Berufserfahrung (in rechnerischer Vollzeit) und eine Schulung über 140/160 Stunden verfügen.

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Kinästhetik
Für Pflegekräfte ist die Mobilisation von Bewohnern und Patienten mit eingeschränkter Bewegungskontrolle eine große Belastung und kann zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Bei den Bewohnern kann sie zu einer hohen Kreislaufbelastung und Schmerzen führen. Die Mobilisation nach kinästhetischen Gesichtspunkten bietet die Möglichkeit, die Belastungen aller Beteiligten zu reduzieren. Sie wirkt sich positiv auf die Gesunderhaltung des Körpers und die zwischenmenschliche Beziehung aus. Kinästhetik basiert auf den Grundlagen der natürlichen menschlichen Bewegung und bietet dem Bewohner möglichst viel Selbstkontrolle. Es ist ein Konzept, bei dem es nicht um Heben und Tragen geht, sondern um eine Möglichkeit, dem Bewohner zu helfen, sich selbst zu bewegen. Die Pflegekraft ist unterstützend tätig, wenn der Bewohner dies benötigt.

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Integrative Validation (IVA)
Die Integrative Validation ist eine Methodik für Pflege- und Betreuungskräfte für eine wertschätzende Kommunikations- und Umgangsform in der ambulanten, stationären und häuslichen Pflege von demenzkranken Menschen. Die IVA versteht sich als eine Methode, die zum Ziel hat, Isolation oder Überforderung der demenziel Erkrankten zu vermeiden. Die IVA begegnet diesen Menschen, indem deren subjektive Gefühle und Antriebe wahrgenommen und angesprochen werden. Hierdurch kann allmählich eine Atmosphäre geschaffen werden, die den Erkrankten, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Pflege und Begleitung ein wertschätzendes und geborgenes Zusammensein ermöglicht.

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Tiergestützte Therapie
Menschen mit Demenz können von der Begegnung mit Tieren sehr profitieren. Die Fortbildung gibt einen Überblick über die Wirkungsweise tiergestützter Interventionen im Seniorenbereich. Schwerpunkt dabei ist der tiergestützte Einsatz bei Demenzkranken.

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Basis-Qualifizierung Pflege- und Hauswirtschaft
Mit dieser Einstiegsqualifikation sollen die Teilnehmerinnen  Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit in der Pflege erlangen. Im Rahmen der Qualifikation werden Fähigkeiten im Rahmen der grundpflegerischen und hauswirtschaftlichem Bereich vermittelt. Die Basisqualifikation kann sinnvoll sein für Schulabgänger, Arbeitslose, Frauen und Männer nach der Erziehungspause oder für Menschen, die gerne in der Pflege arbeiten, aber die notwendigen schulischen Voraussetzungen nicht vorweisen können.

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Wir heissen jetzt

Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V.

Wir sind  umgezogen !

Ab 1. Mai 2013 errichen Sie uns


Bonner Verein für

Pflege- und Gesundheitsberufe e.V.

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D-53121 Bonn

Tel. 0228 - 96 54 54 0