Menschen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, haben ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle kostenlose Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater.
Welche Aufgaben hat ein Pflegeberater?
Der GKV-Spitzenverband hat Empfehlungen erarbeitet, wie die Qualifizierung der Pflegeberater gem. § 7a III SGB XI aussehen soll und wer für diesen Aufgabenbereich in Frage kommt.
Pflegeberatung ist ein vergleichsweise junges Aufgabengebiet, das aufgrund unserer alternden Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt, wie die Pflegereformen in der jüngeren Vergangenheit beweisen. Pflegeberater beraten Betroffene und Angehörige und koordinieren die Versorgung. Sie sollen den Hilfebedarf einschätzen und die erforderlichen Hilfeleistungen unterschiedlicher Anbieter im Gesundheitssystem organisieren. Sie wirken als Lotse und Koordinatoren zwischen dem Betroffenen und den unterschiedlichen Leistungserbringern und stellen sicher, dass die Leistungen zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden. Der Pflegeberater analysiert MDK-Gutachten und erstellt auf dieser Basis individuelle Versorgungspläne für die Betroffenen. Die Arbeit des Pflegeberaters soll zur effizienteren Versorgung des Pflegebedürftigen führen, zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen und die gesundheitsbezogenen Selbstmanagement-fähigkeiten des Betroffenen stärken.
Für wen ist die Weiterbildung interessant? Personen mit folgenden Abschlüssen, erfüllen die Voraussetzungen:
Altenpfleger/in
Gesundheits-und Krankenpfleger/in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Sozialversicherungsfachangestellte/r oder
Menschen mit einem abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit
Für die Pflegeberatung kommen auch Personen mit anderen geeigneten Berufen oder Studienabschlüssen in Betracht. Auch Personen, die vor dem 1. Januar 2009 bereits seit min. drei Jahren in der Pflegeberatung der Pflegekassen nach § 7 SGB XI / § 14 SGB I tätig waren und die die in einem der oben genannten Berufe die für die Pflegeberatung erforderlichen Kenntnisse erworben haben, können ebenfalls teilnehmen.
Beginn: 05.03.2012
Ende: 06.02.2013
Inhalt der Weiterbildung Die Weiterbildung erfolgt grundsätzlich nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes (§ 4 PflegeberaterEmpf) in aufeinander abgestimmten Modulen. Diese Module umfassen die Bereiche
Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
Theoretische und praktische Grundlagen des Case Management
Allgemeines Sozialrecht
Sonstige pflegerelevante Rechtsgebiete
Die Module werden teilweise in Basis- und Aufbaumodule unterteilt, so dass eine Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen möglich ist. Die Qualifikation zum Pflegeberater beinhaltet den Nachweis eines einwöchigen Praktikums in einem ambulanten Pflegedienst sowie eines zweitägigen Praktikums in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Wenn Sie Fragen zum Aufbau der Module haben, wenden Sie sich gerne telefonisch an uns oder kommen Sie unverbindlich zu unserer Infoveranstaltung.
Dauer und Kosten der Weiterbildung
Der Bildungsgang umfasst bei der Teilnahme an allen Modulen 400 Unterrichtsstunden und wird innerhalb von 12 Monaten (incl. der Ferienzeiten) durchgeführt. Die Kosten betragen bei Buchung aller Module 2.350,00 €. Bei nachweisbaren Qualifikationen können sich die Kosten der Weiterbildung reduzieren. Die Weiterbildung beginnt am 5.3.2012. Die Weiterbildung kann mit Bildungsscheck oder WeGebAU bezuschusst bzw. finanziert werden. Informationen siehe: www.bildungsscheck.nrw.de und www.wegebau-tipps.de
Zeugnis/Zertifikat
Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat nach § 6 der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Dieses Zertifikat enthält eine detaillierte Aufstellung aller vermittelten Themenbereiche und erworbenen Kenntnisse.
Infoveranstaltung
Für alle Interessierten veranstalten wir eine Informationsveranstaltung am
Donnerstag, 20. Oktober um 17.00 Uhr
in den Räumen unseres Fachseminars. Wir informieren Sie unverbindlich über den Aufbau der Weiterbildung, Anerkennung von Vorqualifikationen und die organisatorischen Einzelheiten.